Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 2019,
BG
Paragraph 4
23.10.2019
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
23.10.2019
20010782
NOR40218683