Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 2019,
BG
Paragraph 4,
23.10.2019
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
23.10.2019
20010782
NOR40218683