Kurztitel

Digitalsteuergesetz 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2019,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

23.10.2019

Abkürzung

DiStG 2020

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 7, Absatz eins

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,„Onlinewerbeleister“ sind Unternehmen,
    1. Ziffer eins
      die Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringen oder dazu beitragen und
    2. Ziffer 2
      innerhalb eines Wirtschaftsjahres
      1. Litera a
        einen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio. Euro und
      2. Litera b
        im Inland einen Umsatz von zumindest 25 Mio. Euro aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen
      erzielen. Ausgaben für Vorleistungen nach Paragraph 3, Absatz eins, zweiter Satz sind in Umsätze nach Litera b, nicht einzurechnen. Sind Unternehmen Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne des Paragraph 2, Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2016,, ist auf den Umsatz der Gruppe abzustellen. Maßgeblich ist der letzte veröffentlichte Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss. Umsätze aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zählen dabei nicht zu diesen Umsätzen.
  2. Absatz 2,„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Gerät auf eine digitale Schnittstelle zugreift.
  3. Absatz 3,„Digitale Schnittstelle“ bezeichnet jede Art von Software (einschließlich Websites oder Teile davon sowie mobile Anwendungen), auf die Nutzer zugreifen können.
  4. Absatz 4,„IP-Adresse“ (Internet-Protokoll-Adresse) bezeichnet eine Folge von alphanumerischen Zeichen, die einem Netzwerkgerät zugeordnet ist, um dessen Kommunikation über das Internet zu ermöglichen.
    Der Ermittlung des Orts der Erbringung einer Onlinewerbeleistung anhand der IP-Adresse ist eine Ermittlung mittels anderer Technologien zur Geolokalisierung von Geräten gleichgestellt.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2019

Gesetzesnummer

20010780

Dokumentnummer

NOR40218641