Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung von bestimmten in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts fallenden IT-Verfahren an die Bundesrechenzentrum GmbH
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 295 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 3
01.01.2019
14/01 Verwaltungsorganisation
Die BRZ GmbH wird damit betraut, im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten IT-Aufgaben angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Die BRZ GmbH ist zu diesem Zweck auch ermächtigt, personenbezogene Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, sofern dies für die Durchführung der Datensicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. Die BRZ GmbH sieht in diesem Zusammenhang angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen vor.
15.10.2019
20010774
NOR40218365