Absatz einsAufgaben der Zollverwaltung sind insbesondere
- Strichaufzählungdie Vollziehung des Zollrechts,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der Gemeinsamen Marktordnungsorganisation, soweit die Zollbehörden zuständig sind,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der Verbrauchsteuervorschriften,
- Strichaufzählungdie Erhebung des Altlastenbeitrages,
- Strichaufzählungdie Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der gemäß Paragraph 9, übertragenen Kontrollbefugnisse,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der Verbote und Beschränkungen im Sinn des Paragraph 29,,
- Strichaufzählungdie Betrugsbekämpfung (Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 15,),
- Strichaufzählungdie zwischenstaatliche Amtshilfe (Abschnitt G),
- Strichaufzählungdie Erhebung der Punzierungskontrollgebühr.