DCC Anforderungs-V
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 2
07.09.2019
30.09.2028
58/02 Energierecht
Diese Verordnung gilt im Sinne der Artikel 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2016/1388 für neue Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss, neue Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss, neue Verteilernetze einschließlich neuer geschlossener Verteilernetze, neue Verbrauchseinheiten, die von einer Verbrauchsanlage oder einem geschlossenen Verteilernetz genutzt werden, um für die relevanten Netzbetreiber und relevanten Übertragungsnetzbetreiber Laststeuerungsdienste zu erbringen. Neue Pumpanlagen innerhalb von Pump-Speicher-Kraftwerken, die ausschließlich im Pumpmodus betrieben werden, werden für die Zwecke dieser Verordnung gemäß Artikel 5, Absatz 2, Verordnung (EU) 2016/1388 wie Verbrauchsanlagen behandelt.
03.04.2024
20010756
NOR40217302