Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2019,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 4,

Inkrafttretensdatum

01.09.2019

Außerkrafttretensdatum

10.12.2019

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2,)

1.9.2019 (hinsichtlich des römisch eins., römisch II., römisch III. und römisch IV. Jahrganges)

1.9.2020 (hinsichtlich des römisch fünf. Jahrganges)

Text

Anlage C4 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODEDESIGN UND PRODUKTGESTALTUNG I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

A.1

Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch III)

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Deutsch2

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

 

2.2 Englisch

2

2

2

3

2

11

(römisch eins)

 

2.3 Zweite lebende Fremdsprache3

0

0

3

2

2

7

(römisch eins)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1 Textiltechnologie

0

1

1

1

0

3

III

 

3.2 Angewandte Mathematik4

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

4.

Gesellschaft und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1 Kulturgeschichte und Modetheorie

1

1

1

1

1

5

III

 

4.2 Politische Bildung und Recht

2

0

0

0

0

2

III

5.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

5.1 Wirtschaftsgeografie

2

0

0

0

0

2

III

 

5.2 Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing

0

2

2

2

2

8

I

 

5.3 Rechnungswesen5

2

2

2

1

1

8

I

 

5.4 Informations- und Kommunikationstechnologie5

1

1

0

0

0

2

II

6.

Kunst, Design und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

6.1 Figural- und Aktzeichnen

4

3

2

1

2

12

III

 

6.2 Modeentwurf5

3

3

3

4

4

17

III

 

6.3 Modegrafik und Mediendesign5

2

2

3

2

2

11

III

 

6.4 Farbkomposition

3

0

0

0

0

3

III

 

6.5 Experimentelles Gestalten

4

0

0

0

0

4

IV

7.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

IVa

Wochenstundenzahl Stammbereich

34

25

27

25

23

134

 

A.2

Wahlpflichtbereich – Ausbildungsschwerpunkte

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Modedesign/Kleidermachen

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.1 Projektwerkstätte, Fertigungstheorie und -technik

0

9

7

6

7

29

IV

 

2.1.2 Werkstofftechnologie

0

0

0

1

1

2

III

 

2.1.3 Modellentwicklung, Schnittkonstruktion und Gradieren5

0

4

4

6

6

20

II

 

Summe 2.1

0

13

11

13

14

51

 

2.2

Modell-Modisterei

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2.1 Projektwerkstätte, Verarbeitungstechniken und Modellarbeit

0

8

6

8

9

31

IV

 

2.2.2 Werkstofftechnologie und Fachtheorie

0

1

1

1

1

4

III

 

2.2.3 Modell- und Formentwicklung

0

4

4

4

4

16

II

 

Summe 2.2

0

13

11

13

14

51

 

2.3

Produktgestaltung – Taschen und Accessoires oder Schuhe

 

 

 

 

 

 

 

 

2.3.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit

0

8

6

8

9

31

IV

 

2.3.2 Werkstofftechnologie

0

1

1

1

1

4

III

 

2.3.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion5

0

4

4

4

4

16

II

 

Summe 2.3

0

13

11

13

14

51

 

2.4

Strickdesign

 

 

 

 

 

 

 

 

2.4.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit

0

5

4

5

5

19

IV

 

2.4.2 Fachtheorie

0

3

2

3

4

12

II

 

2.4.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion5

0

5

5

5

5

20

II

 

Summe 2.4

0

13

11

13

14

51

 

2.5

Textil-Design

 

 

 

 

 

 

 

 

2.5.1 Projektwerkstätte Textildruck

0

5

4

5

5

19

IV

 

2.5.2 Textilentwurf und Naturzeichnen

0

6

6

6

6

24

III

 

2.5.3 Chemische Textiltechnologie

0

2

1

2

3

8

II

 

Summe 2.5

0

13

11

13

14

51

 

Gesamtwochenstundenzahl

34

38

38

38

37

185

 

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

D. Förderunterricht6

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Präsentation.

3 Französisch oder Italienisch. In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Technologieunterstützung.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft sowie gestalterisch und künstlerisch geprägter Berufsfelder befähigt Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von active citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem, innovativem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können insbesondere

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expert/innen macht.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KUNST, DESIGN UND GESTALTUNG

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES WAHLPFLICHTBEREICHES – AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Die Schülerinnen und Schüler

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Textiltechnologie:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Gesellschaft und Kultur:

Vorrangiges Ziel der kulturellen und gesellschaftlichen Bildung ist die Schaffung eines Bewusstseins für Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen.

Durch Einbeziehung aktueller Vorgänge auf lokaler und/oder globaler Ebene sollen die Schülerinnen und Schüler die Relevanz der Historie für die Gegenwart erkennen. Eine fächerübergreifende Vernetzung, insbesondere mit den Gegenständen der wirtschaftlichen Bildung sowie des Clusters Kunst, Design und Gestaltung, ist daher unerlässlich.

Die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen zu einschlägigen Institutionen und Organisationen sowie der Besuch von Ausstellungen, Museen, Galerien usw. sind wichtiger Bestandteil des Unterrichts.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst, Design und Gestaltung:

Vorrangiges Ziel der künstlerisch-kreativen Ausbildung ist die Entwicklung einer individuellen Aussagekraft der eigenen künstlerischen Arbeit sowie die kritische Auseinandersetzung mit dieser.

Daher steht das selbstbestimmte, entdeckende Lernen im Mittelpunkt des Unterrichts, wobei die Lehrenden vor allem die Rolle von Coaches einnehmen und diesen Prozess durch regelmäßige inhaltliche Erörterung der künstlerischen Arbeiten in Form von Gesprächen – einzeln und im Gruppenverband –fördern.

Die Durchführung von Projekten – insbesondere auch Kooperationsprojekte mit Wirtschaftsbetrieben und Organisationen – sowie die Teilnahme an Design-Wettbewerben ist wesentlicher Bestandteil der Unterrichtsarbeit.

Der Besuch von Ausstellungen, Galerien und Museen sowie Exkursionen zu nationalen und internationalen Modepräsentationen und Fachmessen sollen das Unterrichtsangebot ergänzen und das Verständnis für Entwicklungen und Trends fördern.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Experten Wissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion:

Literarische Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe ( insbesondere im Bereich Mode und Kunst) und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

Vermittlung von Informationen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen,

Kleidung und Mode, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

kurze Berichte über Modetrends.

Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB im Einzelhandel.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Mode und Umwelt, Bekleidungsindustrie, Freizeitwirtschaft, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und landeskundliche Aspekte des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Mode und Bekleidung, Handel.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Anfrage, Einladung, unkomplizierte Telefonate.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken).

Mode (Erste Beschreibungen zum Aussehen einer Person).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Sprachlernbiografie und dynamische Fähigkeiten.

(Online-)Wörterbücher. Links und Online-Portale in der Zielsprache.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, von sozialen Beziehungen, Freizeit. Mode – Detailliertere Look- und Kollektionsbeschreibungen.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Beruf. Geografische Grundkenntnisse in Bezug auf Österreich und das Zielland oder die Zielländer (Landeskunde). Mode (Modeausbildung in Österreich und im Land oder in den Ländern der Zielsprache).

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr.

Einfache Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Mode (Kleidereinkauf im Geschäft und mittels Internet, Designerbiografien).

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, (Geschäfts-)Reisen, Ein- und Verkaufsgespräche. Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB persönliche Gespräche, E-Mail usw.), kurze Berichte zu Themen aus dem persönlichen Umfeld. Einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Mode und landeskundlichen Grundkenntnissen der Zielländer. Mode (Modeunternehmen, Berufe in der Modebranche, Firmenpräsentationen. Aktuelle Themen).

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Mode und Bekleidung (medienunterstützt).

zB Moderieren einer Modenschau mit Hilfe einfacher Sätze und Wendungen, Durchführung einer kurzen fachlichen Beratung zu passender Bekleidung in Hinblick auf Dress Codes und Funktionalität.

Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor.

Stellenanzeigen – Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

Bewerbungsgespräch, Jobinterviews. Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung sowie aus dem Bereich Kultur, Politik und Gesellschaft. Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch III. – römisch fünf. Jahrgang: Je 1 einstündige Schularbeit pro Semester

3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 3.1 TEXTILTECHNOLOGIE

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundfunktionen der Bekleidung und die daraus resultierenden bekleidungsphysiologischen Anforderungen.

Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern.

Aufbau von Zellulose und deren allgemeinen Eigenschaften.

Naturfasern aus Zellulose, im Speziellen die Ableitung der fasertypischen Eigenschaften aus dem chemischen Aufbau.

Baumwolle vom Anbau bis zur textilen Fläche.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Naturfasern:

Flachs und sonstige Pflanzenfasern mit untergeordnetem Stellenwert. Wolle und sonstige Wollen und Haare mit untergeordnetem Stellenwert. Seide (edle und wilde Seide im Vergleich).

Chemischer Aufbau von Eiweiß und die Unterschiede in Bezug auf Zellulose.

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Allgemeine textile Fasereigenschaften – Natur- und Chemiefasern im Vergleich.

Chemischer Aufbau textiler Faserstoffe.

Chemiefasern:

Chemisch technische Spinnverfahren. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren und aus synthetischen Polymeren.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Textile Flächen:

Herstellungsverfahren, Gestaltungsmöglichkeiten, Fertigprodukteigenschaften.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Pflegekennzeichnung, Markenzeichen., Textilkennzeichnung.

Ausrüstungsverfahren und Veredelungen

Leder- und Pelzerzeugung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fasern aus dem High-Tech-Bereich.

Energie- und Ökobilanz von Textilfasern und Bekleidung. Entsorgung und Recycling, Schadstoffe in Textilien, Gesundheitsgefährdung im Textilbereich.

3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Sparformen, Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen, Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analysis:

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 1 zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.

4. GESELLSCHAFT UND KULTUR 4.1 KULTURGESCHICHTE UND MODETHEORIE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Positionierung und Abgrenzung des Gegenstandes.

Chronologische Segmentierung:

Periodisierung der Geschichte, Europäische Stilepochen im Überblick.

Grundlagen der Modetheorie:

Kostümforschung, Entstehung, Quellen/Literatur/Bibliotheken, essentielle Module westlicher Kleidung.

Von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit:

Erste Kulturräume (Frühgeschichte des Menschen, vorderasiatischer Raum, Ägypten), griechische und römische Antike, Entstehen der europäischen Staatenwelt im Mittelalter.

Modetheoretischer Diskurs:

Die Entwicklung des Schneiderhandwerks – ein Berufsbild im historischen Längsschnitt.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Humanismus und Renaissance:

Wiederentdeckung der Antike, Kulturbegegnungen und Frühglobalisierung, Glaube und Macht, erste nationale Modeströmungen in Europa.

Modetheoretischer Diskurs:

Der Körper – Körperideale und Korrekturen – Gendercrossing.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Tod Ludwigs XIV:

Europa im Zeitalter des Barocks (Absolutismus und Gegenreformation, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsmodelle).

Das Haus Habsburg.

Modetheoretischer Diskurs:

Selbstinszenierung und vestimentäre Kommunikation – die Sprache der Mode. Verbreitung von Mode.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zeitalter der Aufklärung (18. Jahrhundert):

Geistige Grundlagen, Unabhängigkeitsbestrebungen; Frankreich und (Rest-)Europa, Demokratisierung der Mode.

Modetheoretischer Diskurs:

Mode und Anti-Mode – zwischen Konvention und Provokation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Die neue – alte – Ordnung (19. Jahrhundert):

Kultureller Eklektizismus –– Restaurationsbestrebungen – Cocooning: die Flucht ins Private.

Modetheoretischer Diskurs:

Mode und gesellschaftliche Identität – Trachten und Trachtenmode

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europa im Wandel (19. Jahrhundert):

Industrielle Revolution und die Folgen, Imperialismus.

Die „Ausweitung“ Europas (Reformbewegungen in Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur).

Modetheoretischer Diskurs:

Mode Business – die Inszenierung des Konsums (historischer Längsschnitt).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Politik und Gesellschaft):

Erster Weltkrieg – Umbrüche und Krisen der Zwischenkriegszeit.

Zweiter Weltkrieg – Ausgrenzung und Massenmord – Neuanfang für Europa.

Modetheoretischer Diskurs:

Cross-Over (Mode und Uniform).

römisch fünf. Jahrgang:

9. Semester – Kompetenzmodul 9:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Kulturgeschichte):

Kultur in der Krise (Kulturverlust und Neudefinition von „Kunst"; die „Goldenen Zwanziger", Instrumentalisierung von Kunst und Sprache, Massenkultur und Freizeitindustrie).

Modetheoretischer Diskurs:

Cross-Over – Mode und Kunst.

Recycling und Upcycling.

10. Semester

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Die Welt nach 1945:

Europäische und außereuropäische Entwicklungslinien, Österreich in der Zweiten Republik; Einfluss der gesellschaftlichen Entwicklungen auf Kultur und Mode der letzten Jahrzehnte.

Modetheoretischer Diskurs:

Vergangenheit und Jetzt (Second Hand, Vintage, Retro und Modezitate).

4.2 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates:

Verfassungsprinzipien.

Grundlagen der Rechtsordnung:

Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

Medien und Politik.

Überblick über das österreichische Rechtssystem.

Zugang zum Recht:

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht:

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatzrecht. Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens, Privatkonkurs.

Europäische Union.

5. WIRTSCHAFT 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel.

Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen.

Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale unterschiedlicher landschaftsökologischer Zonen.

Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte.

Globale Wirtschaftsräume.

Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe und Zusammenhänge.

5.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT, MODEMARKETING

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer und -teilnehmerinnen, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, Leistungsbereiche im Unternehmen.

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner und -partnerinnen, E-Commerce.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Kaufvertragsverletzungen, Konsumentenschutz.

Personalmanagement:

Personalbedarf, Personalauswahl, Grundlagen des Arbeitsrechts, Rechte und Pflichten, arbeitsrechtliche Bestimmungen betreffend das Pflichtpraktikum.

Führungsstile, Motivationsmodelle.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index,

Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität, usw.).

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung.

Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik).

Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma und Firmenbuch, Vollmachten.

Businessplan.

Case Studies.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung.

Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio).

Versicherungen.

Unternehmensführung:

Managementaufgaben, Managementkonzepte, Aufbauorganisation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einfache Investitionsentscheidungen.

Kaufverträge im Außenhandel.

Case Studies fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Öko- und Qualitätsmanagement.

Fachspezifische Unternehmensbeispiele und Übungsfirmen.

Case Studies.

Schularbeiten:

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

5.3 RECHNUNGSWESEN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung:

Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss, Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Kalkulationen (vorwiegend in der Modebranche).

Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche).

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Forderungsbewertung, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Abschluss von Einzelunternehmen, Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft).

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche).

Fachspezifische Software und oder Tabellenkalkulation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen-Veranlagung.

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software / Tabellenkalkulation.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

5.4 INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Hardware. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung:

Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, persönliche und geschäftliche Schriftstücke.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Präsentation:

Präsentationstechniken und –richtlinien.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung.

Bildbearbeitung.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tabellenkalkulation:

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Soziale Netzwerke.

Grundlagen der IT-Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

6. KUNST, DESIGN UND GESTALTUNG 6.1 FIGURAL- UND AKTZEICHNEN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Figurative künstlerische Darstellung.

Schulung der Wahrnehmung – Räumliches Sehen – „Messen und Visieren“.

Lineare Darstellung figuraler Formen, von Mode-Accessoires und einfachen Bekleidungsformen

(zeichnerische Übungen, Proportionsstudien, Faltenwurfstudien und Naturstudien).

Zeichnerischer Techniken und grafische Darstellungsformen.

Räumlichkeit und Plastizität (Grundlagen des perspektivischen Zeichnens).

Die Gestalt des Menschen (Grundlagen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Figur).

Zeichnerische Darstellung der menschlichen Figur, Studien und Detailstudien nach Modell und

Bildvorlage (Kontrapost, die bekleidete und unbekleidete Figur).

Freies, intuitives Zeichnen.

Präsentationstechniken.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der figurativen künstlerischen Darstellung.

Vertiefende Wahrnehmung.

Zeichnerische und grafische Darstellungsformen der menschlichen Figur.

Skizzen, zeichnerische Übungen, Proportionsstudien und Naturstudien.

Anatomische Grundlagen und Proportionslehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur.

Studien und Detailstudien nach Modell und Bildvorlage.

Unterschiedlicher grafischer Techniken in der figurativen Darstellung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zeichnerische Studien und Detailstudien nach Modell und Vorlage.

Lineares plastisches Zeichnen der menschlichen Figur nach anatomischen Grundlagen, nach Modell und Vorlage.

Die künstlerische Darstellung der menschlichen Figur.

Themenspezifische Recherchearbeit.

Künstlerische Arbeit zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen.

Präsentationstechniken.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Unterschiedliche grafische Techniken in der figurativen Darstellung nach Modell, aus der Vorstellung und nach Vorlage.

Grundlagen der Anatomie und Proportionenlehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur im Raum, Detail- und Bewegungsstudien.

Zeitgemäße zeichnerische, grafische und experimentelle Darstellungsformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen.

Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Lineares und flächiges Zeichnen der menschlichen Figur nach Modell und Vorlage (Die Figur in

Bewegung).

Experimentelle, zeichnerische und grafische Darstellungsformen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Inhaltliche Auseinandersetzung und Recherchearbeit für die Umsetzung von individuellen künstlerischen Arbeiten zu spezifischen Themen- und Aufgabenstellungen.

Adäquate Anwendung und Kombination unterschiedlicher zeichnerischer und grafischer Techniken.

Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Künstlerische Arbeit (großformatigen oder seriell) in adäquat gewählten zeichnerischen Techniken und grafischen Darstellungsformen zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten.

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen – reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten im Kontext zu anderen Arbeiten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Künstlerische Arbeiten in adäquat gewählten zeichnerischen und grafischen Techniken zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten.

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten.

6.2 MODEENTWURF

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwurfsentwicklung. Entwicklung einer Modefigurine. Entwurfsskizzen.

Spezifische Entwurfsthemen und Projektarbeit als Entscheidungshilfe für den zu wählenden

Ausbildungsschwerpunkt.

Proportionsstudien und Silhouettenfindung.

Moderelevantes Wissen und grundlegendes Fachvokabular. Grundlagen der Recherche.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Experimentelle Auseinandersetzung mit Form und Material.

Grundlagen der Entwurfstechniken, Themen- und Silhouettenfindung.

Experimentelle Modellentwicklung (fächerübergreifend mit den Werkstätten).

Spezifische Entwürfe für den gewählten Ausbildungsschwerpunkt.

Moderelevantes Wissen und Trendrecherche.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Experimentelle Modellentwicklung nach Themenvorgabe.

Detailstudien zum Ausbildungsschwerpunkt.

Ideenfindung und Recherche für erste Entwurfskonzepte und Skizzen.

Dokumentation der aktiven Teilnahme am Zeitgeschehen.

Projektarbeit und Modepräsentation.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigenständige Recherche aktueller, kultureller Ereignisse im Modekontext.

Konzeptionelle Entwurfsentwicklung.

Entwürfe für verschiedene technisch anspruchsvolle Materialien.

Kollektionstheorie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Trendrecherche.

Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Materialien.

Übungen zu den Grundlagen der Kollektionstheorie.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Konzeptionelle Entwurfsentwicklung. Detaillösungen, Produktentwicklung.

Eigenständige Trendrecherche. Dokumentation und Präsentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Verarbeitungen.

Vertiefende Übungen zur Kollektionstheorie.

Modepräsentation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kollektion:

Trendanalyse. Themendefinition. Kollektionsentwicklung und Entwurfsanalyse.

Reflexion und Präsentation der Zwischenergebnisse. Kollektionskomplettierung.

Umsetzung von Entwürfen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Abschlusskollektion:

Angewandte Kollektionstheorie. Positionierung der Kollektion. Präsentation.

6.3 MODEGRAFIK UND MEDIENDESIGN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen grafischer Gestaltung.

Punkt, Linie, Fläche.

Reduktion und Abstraktion.

Collagetechniken.

Modefigurine.

Ideensammlung, visuelles Tagebuch.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grafische Techniken:

Grafische Recherche. Grafische Techniken für die Modeillustration.

Entwürfe für die Ausbildungsschwerpunkte.

Reduktion und Abstraktion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verschiedene grafische Techniken. Grafische Recherche.

Proportionsstudien und Reflexion der Modefigurine.

Recherche und Analyse.

Typografie, Layout.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modeillustrationen.

Grundlegende Prinzipien der analogen und digitalen Schrift- und Layoutgestaltung.

Kombination verschiedener grafischer Techniken.

Analoge druckgrafische Techniken.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modeillustrationen.

Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken.

Schrift- und Layoutgestaltung.

Einführung in druckgrafische Techniken.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modeillustrationen.

Grafische Fertigkeiten und Techniken.

Kombination verschiedener analoger und digitaler grafischer Techniken.

Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung moderelevanter Themen.

Analoge und digitale vertiefende Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

Dokumentationsmappen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modeillustrationen und Grafiken.

Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken sowie deren Kombination.

Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung fächerübergreifender moderelevanter Themen.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

Dokumentationsmappen, Projektaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Abschlussarbeit:

Konzepte für die Visualisierung der Kollektionsthematik. Illustration der Kollektion. Layout (analog und digital). CI-Konzept.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kollektion:

Visualisierung und Präsentation in analoger und/oder digitaler Form. Grafische Ausarbeitung.

Umsetzung eines analogen und/oder digitalen CI-Konzepts. Präsentationstechniken.

6.4 FARBKOMPOSITION

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Farbenlehre, Farbwirkungen und Farbsymbolik.

Kompositionen mit Kontrasten und Tonstufen.

Malerische und künstlerischer Techniken und Materialien.

Dekomposition und Erstellen von Farbkarten.

Abstraktion und Stilisierung.

Umsetzung und Reflexion von Farbkonzepten in Mode, Grafik und Design.

Künstlerische Präsentationen in verschiedenen Techniken.

6.5 EXPERIMENTELLES GESTALTEN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Experimentelle Gestaltung unter Verwendung verschiedenster künstlerischer Techniken.

Dreidimensionale Objekte mit unterschiedlichen Materialien.

Experimente an den Schnittpunkten zwischen Kunst und Design.

Reflexion der eigenen Produkte im Kontext zu ausgewählten Beispielen aus Kunst und Design.

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2 WAHLPFLICHTBEREICH – AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE 2.1 MODEDESIGN / KLEIDERMACHEN 2.1.1 PROJEKTWERKSTÄTTE, FERTIGUNGSTHEORIE UND –TECHNIK

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken.

Modellarbeit. Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken.

Modellarbeit. Werkstücke aus verschiedenen Materialien.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Geschichte des Handwerks.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Verarbeitung von elastischen Materialien, Seide, Samt und Spitze. Verzierungstechniken.

Körpernahe Kleidungsstücke mit anspruchsvollen Detaillösungen.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Kleidungsstücke mit angelegten Ärmelformen. Werkstücke in ansteigendem Schwierigkeitsgrad.

Korsage.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Werkstücke in englischer Verarbeitung. Revers- und Kragenlösungen. Ärmel und Taschenlösungen.

Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Oberbekleidung in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Ärmel und Kragenlösungen.

Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Oberbekleidung mit hohem technischem Anspruch. Kragen, Ärmel, Taschen und Detaillösungen.

Anfertigung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Selbständige Umsetzung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Werkstückplanung, Dokumentation und Präsentation.

Fachsprache.

2.1.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern.

Zellulose-, Eiweiß- und Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren – Bekleidungsphysiologie.

Spezielle Einsatzgebiete besonderer Fasern im Bekleidungssegment.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Herstellung von Garnen bzw. Zwirnen.

Textile Flächen:

Gestaltung, Fertigprodukteigenschaften. Herstellungsverfahren textiler Flächen besonderer Art.

Einsatz und Herstellung von speziellen Materialien und Zutaten im Bekleidungssegment.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ausrüstungsverfahren und Veredelungen.

Materialanalyse. Materialsammlung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Materialsammlung mit besonderen Materialien. Materialanalyse.

2.1.3 MODELLENTWICKLUNG, SCHNITTKONSTRUKTION UND GRADIEREN

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Maßnehmen, Maßtabellen, Körper- und Proportionsmaße.

Grund- und Modellschnitte für Röcke. Grundschnitt Hemd.

Ärmel- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung von Schnittteilen für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundschnitt Bluse.

Ärmel- und Kragenformen. Brustabnäherverlängerungen.

Grundschnitt Hose. Modellschnitte für Blusen und Hosen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundschnitte Kleider. Grundschnitt Kleiderärmel.

Modellschnitte für Kleider mit klassischer Linienführung.

Kleider mit Abnäherverlegungen und Falten. Kleider mit asymmetrischer Schnittlösung.

Futterschnittgestaltung.

Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Korsage nach Modebild. Kleiderschnitte mit Drapierungen und Raffungen.

Schnitte für elastische Materialien. Kleider mit Ärmelanlagen. Keil- und Kimonoformen.

Futterschnittgestaltung.

Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jackengrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Klassische Revers- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender kreativer schnitttechnischer Detaillösung.

Fachvokabular.

Einführung in das CAD System und Vermittlung von richtigen Funktionsabläufen.

Punktanalyse für den CAD Schnitt.

Digitalisierung von Modellschnitten bzw. direktes Konstruieren am Bildschirm.

Funktionen des CAD Programms.

Modifizierung vorhandener Modellschnitte.

Plotterprogramm und -bedienung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jackenschnittlösungen in ansteigendem Schwierigkeitsgrad nach Modebildern.

Jackenformen mit Ärmelanlagen. Anspruchsvolle Revers- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Fachvokabular.

Kreative Detaillösung durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung. Schnittkonstruktionen am Bildschirm.

Funktionen des CAD Programms für das Gradieren von Modellschnitten.

Erstellung eines gradierten Modells von der Arbeitsplanung bis zur Modellzusammenstellung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mantelgrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Schwierige Revers- u. Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

Funktionen des CAD Programms für das Erstellen von Schnittbildern.

Grundkenntnisse des Gradierens.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mantelgrundschnitte in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Mantelformen mit Ärmelanlagen.

Anspruchsvolle Revers- u. Kragenformen.

Kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit mit anschließender Schnittlösung.

Umfassende Schnittentwicklung für die Abschlussarbeit.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Fachvokabular.

Gradieren von Jacken und Mänteln (mit Übungsbeispielen).

Kontrolle von gradierten Schnittteilen.

2.2. MODELL-MODISTEREI 2.2.1 PROJEKTWERKSTÄTTE, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND MODELLARBEIT

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachgemäßer Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Appreturen.

Unfallverhütung. Fachsprache.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Aufziehen von Stumpen auf Formen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Verarbeitungstechniken für Filz. Verarbeitungstechniken für Stroh. Schmucktechniken und Garnituren.

Umsetzung von Entwurfsideen. Modellarbeit.

Dokumentation.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung

Verarbeitung und Einsatz von Untermaterialien und Hilfsstoffen.

Techniken der Stoffverarbeitung auf Formen. Techniken der Lederverarbeitung.

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Pelzverarbeitung. Schmucktechniken. Verarbeitung von Flechtmaterialen (Exoten).

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Handmodellierte Filzhüte. Stoffmodelle nach Schnitt. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Turbantechniken. Bandhuttechniken. Tüllverarbeitung.

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Techniken der Federverarbeitung. Experimentelle Modellarbeit. Seiden- oder Samthüte.

Dokumentation und Präsentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen.

Anspruchsvolle Techniken der Exotenverarbeitung. Unterschiedliche Materialkombinationen mit hohem technischem Anspruch.

Umsetzung von Entwurfsideen. Individuelle Detaillösungen.

Dokumentation und Präsentation.

2.2.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE UND FACHTHEORIE

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge und Apparate. Einkauf facheinschlägiger Materialien.

Proportion im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen. Maßnehmen und Messen.

Oberflächen und ihre Wirkung. Farben und ihre Wirkung.

Aufbewahrung und Reinigung von Kopfbedeckungen. Appreturen.

Huttypen und ihre Bezeichnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Filz:

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

Lagerhaltung von Material.

Stroh und Strohersatzborten:

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Untermaterialien, Hilfsstoffe und ihre Anwendung. Stoffe und ihre Anwendung in der Modisterei.

Auf Formen gearbeitete Stoffhüte. Lederherstellung und -verarbeitung.

Eigenschaften und Einsatz von Klebstoffen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Pelz:

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

Stoffblumen:

Herstellung.

Exoten:

Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschichte und Funktion des Hutes. Geschichte des Handwerks.

Grundlagen zur Fertigung von Stoffkappen und -hüten nach Schnitt.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Turban:

Hintergrund und Techniken.

Bänder:

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

Posamenten.

Spitzen und Tüll:

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Federn:

Arten, Aufbau, Be- und Verarbeitung.

Samte:

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

Materialanalysen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Chemiefasern:

Arten, Verarbeitung.

Experimentelle Materialien. Materialanalysen.

2.2.3 MODELL- UND FORMENTWICKLUNG

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Oberflächengestaltung. Praktische Formenlehre. Formfindung.

Modellentwicklung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Formfindung. Modellentwicklung.

Filzbearbeitung. Stroh und Strohersatz.

Erweiterte Oberflächengestaltung. Modellieren.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modellentwicklung. Schnittabformen. Techniken der Formentwicklung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modellentwicklung.

Formentwicklung.

Formenbau.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion – Schnittzeichnen. Freie Schnittentwicklung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modell- und Formentwicklung. Techniken des Formenbaus.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus.

2.3 PRODUKTGESTALTUNG – TASCHEN UND ACCESSOIRES ODER SCHUHE 2.3.1 PROJEKTWERKSTÄTTE UND MODELLARBEIT

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen.

Fachsprache. Aktuelle Macharten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

Kollektion.

Evaluation, Dokumentation, Präsentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

Kollektion.

Evaluation, Dokumentation, Präsentation.

2.3.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung.

Entstehung von Leder.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung.

Herstellung von Leder.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modeentwicklung. Geschichte und Herstellung von Leder.

Mess- und Maßsysteme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung.

Geschichte und Herstellung von Leder.

Werkstoffe.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung.

Lederarten. Entstehung und Klassifizierung von Leder. Gerberei.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen.

Gerberei. Auszeichnung von Werkstoffen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei.

Auszeichnung von Werkstoffen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei.

Auszeichnung von Werkstoffen.

2.3.3 MODELLENTWICKLUNG, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND SCHNITTKONSTRUKTION

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundtechniken der Schnittkonstruktion in der Ledergalanterie.

Eigene Entwürfe – Schnitte, Schnittkonstruktion, Leistenkopie.

Aktuelle Modelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Aktuelle Modelle.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Aktuelle Modelle.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle.

2.4 STRICKDESIGN 2.4.1 PROJEKTWERKSTÄTTE UND MODELLARBEIT

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Einführung in die Strickerei. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Stricktechnische Übungen. Einfache Werkstücke. Garnvorbereitung.

Fachsprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Einfache Werkstücke. Modellentwicklung. Selbständige Garnvorbereitung.

Fachsprache. Dokumentation.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Einfache Werkstücke. Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Formgerechte Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Strickprogramme.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Einfacher Strickprogramme.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung.

Dokumentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Dokumentation, Evaluation und Präsentation.

2.4.2 FACHTHEORIE

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Strickerei. Grundbindungen.

Handflachstrickmaschine.

Musteranalyse.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterte Grundbindungen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterte Grundbindungen und Kombinationen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterte Grundbindungen und Strukturbindungen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Farbjacquardmuster. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei. Einfache Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Farb- und Bindungsjacquardmuster. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Weiterführende Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kombination verschiedener Musterungen. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Spezielle Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse und Musterentwicklung.

Prozessentwicklung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kombination aller erlernten Musterungen und Bindungstechniken.

Spezielle Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse und Musterentwicklung.

Prozessentwicklung.

2.4.3 MODELLENTWICKLUNG, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND SCHNITTKONSTRUKTION

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung und Instandhaltung der Konfektionsmaschinen und Bügelanlagen.

Körpermaße und Maßnehmen.

Einfache Schnittformen aus geraden Teilen.

Einfache Handnähtechniken für Maschenware.

Einfacher Werkstücke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung und Instandhaltung der Kettel- und Spezialmaschinen für die Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte für einfache Oberbekleidungsstücke aus Maschenware.

Schnittauflage und Zuschnitt von Maschenware.

Erweiterte bindungsbezogene Handnähtechniken für Maschenware.

Modellarbeit (Grundformen).

Einfache Werkstücke.

Dokumentation.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Einsatzmöglichkeiten der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte (Variationen und Kombinationen, Abänderungen).

Einfache Detailarbeiten.

Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen).

Einfache Werkstücke.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Zusatzeinrichtungen der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte für formgerechte Strickteile.

Einfache Detailarbeiten.

Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen).

Einfache formgerechte Strickteile und Werkstücke.

Dokumentation.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Erweiterte Nähtechnik und Detailarbeiten.

Schnitterstellung für Herren-, Damen- und Kinderbekleidung.

Bindungsbezogene Schnitterstellung.

Strickteile und Werkstücke.

Modellarbeit in Bindungskombinationen.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Schnitterstellung nach Modebildern.

Schnittgradierung und modellbezogene Abänderung von Schnitten.

Weiterentwicklung von Schnitten in Papier und/oder Probematerialien.

Planung und Kalkulation von Strickmodellen.

Rationelle Verarbeitungstechnik.

Strickteile und Werkstücke aus zugeschnittener und formgerechter Maschenware.

Dokumentation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Selbständige Handhabung aller Maschinen.

Planung von Arbeitsabläufen.

Entwicklung und Umsetzung eigenständiger Schnittformen.

Modellentwicklung aus Papier und/oder Probematerialien.

Strickteile und Werkstücke in Bindungs- und/oder Materialkombinationen.

Dokumentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Selbstständige Handhabung aller Maschinen.

Erstellung und Abänderung von Schnitten.

Entwicklung neuer Schnittformen durch Modellarbeit.

Modellgerechte Anpassung von Proportionen und Linienführung.

Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücke.

Dokumentation und Präsentation.

2.5 TEXTILDESIGN 2.5.1 PROJEKTWERKSTÄTTE TEXTILDRUCK

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Umgang mit Messinstrumenten. Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck.

Dokumentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck. Reservedruck.

Dokumentation.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Reservedruck. Direktdruck.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Rapportieren. Beschichten und Belichten. Direktdruck mehrfärbiger Muster.

Dokumentation.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Ätzdruck. Direktdruck.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation und Präsentation.

2.5.2 TEXTILENTWURF UND NATURZEICHNEN

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundbegriffe des Textildesigns:

Farben- und Kontrastlehre unter Berücksichtigung der Färbungen und verschiedener Farbsysteme für bedruckte Textilien, Flächengestaltung von Textilien, Fachbegriffe.

Einfache Reservedrucke im Positiv-Negativverfahren.

Einzelmotive für analoge Filmfolien.

Einfache Färbungen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Altertum bis Mittelalter.

Aktuelle Trends, Recherche.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einfache Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Grundbegriffe der bildbearbeitenden Programme für Textilentwurf.

Digitale Einzelmotive für den Druck.

Komplexe Färbungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen.

Faltrapporte für den Accessoire- und Dekorationsbereich.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Mittelalter bis Barock.

Aktuelle Trends, Recherche.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Einzelmotive für den Siebdruck.

Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen.

Rasterrapporte für den Accessoire-, Mode- und Dekorationsbereich.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Barock bis Historismus.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Einzelmotive für den Siebdruck.

Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Komplexe Farbmischungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und mehrteilige Modelle mit Druckplatzierungen.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 18. und 19. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Rapporte und deren Umsetzung für den Druck.

2- färbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt erste Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Mehrfärbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign.

Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign.

Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

2.5.3 CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachsprache.

Maßeinheiten. Konzentrationsangaben. Arten der Bemusterung.

Druckbehelfe – Druckmaschinen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Druckpasten. Färberezepturen. Färbemaschinen.

Arten der Musterbildung:

Direktdruck, Ätzdruck, Reservedruck, weitere Arten.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe: 

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arten der Verdickungsmittel. Druckpastenaufbau. Wasser.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lichtfarben. Körperfarben.

Atomaufbau. Molekülaufbau – Salze, Säuren, Basen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Baumwolle:

Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wolle (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Seide (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Trocknen – Trockner. Dämpfer.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Synthesefasern (Herstellung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Polyamid (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Polyacrylnitril (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Polyester (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Fasermischungen mit Synthesefasern.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Hochveredelung. Mischsortimente.

B. PFLICHTPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) während der Sommerferien in facheinschlägigen Unternehmen im In- oder Ausland (vorzugsweise in Betrieben der Mode- und Textilwirtschaft bzw. in Kulturinstitutionen).

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch VI Unterabschnitt D Ziffer eins,

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40217019