Absatz eins,Die für die Anbringung und Verwendung von Lichtbildern auf e-cards notwendigen Verwaltungsabläufe sind vom Hauptverband bzw. Dachverband im eigenen Namen im Rahmen seiner Aufgaben für die Entwicklung und den Betrieb des elektronischen Verwaltungssystems ELSY nach Paragraph 31 a, ASVG als Verantwortlicher nach Artikel 4, Ziffer 7, Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S.1, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 127 vom 23.05.2018, Seite 2 durchzuführen.