Absatz eins,Zum Zweck des Ausgleichs von Rückforderungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, welche alleine aus dem Versäumen der Vorlagefrist für den Nachweis nach Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, KBGG resultieren, ist bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ein Jungfamilienfonds einzurichten.