Absatz eins,Ein Anspruch gemäß Paragraph 15 c, Litera a, besteht nur für Personen gemäß Paragraph 8, Absatz 4 und ihnen gemäß Paragraph 8, Absatz 5, gleichgestellte Personen. Auf diese Voraussetzung sowie die mit dem gesetzlichen Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) gemäß Paragraph 15 c, Litera a, verbundenen Antragsrechte gemäß Paragraph 15 e, Absatz eins,, ist im Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrag hinzuweisen.