Absatz einsDem Antrag auf eine Genehmigung gemäß Paragraph 37, sind in vierfacher Ausfertigung insbesondere anzuschließen:
- Ziffer einsAngaben über die Eignung des vorgesehenen Standortes;
- Ziffer 2Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projekts;
- Ziffer 3die grundbücherliche Bezeichnung der von der Behandlungsanlage betroffenen Liegenschaft unter Anführung des Eigentümers und unter Anschluss eines amtlichen Grundbuchsauszugs, der nicht älter als sechs Wochen ist;
- Ziffer 4die Zustimmungserklärung des Liegenschaftseigentümers, auf dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet werden soll, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist;
- Ziffer 5die Bekanntgabe der Inhaber rechtmäßig geübter Wassernutzungen;
- Ziffer 6eine Betriebsbeschreibung einschließlich der Angaben der zu behandelnden Abfallarten oder Abfallartenpools, der Behandlungsverfahren, der Kapazität und eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstiger Betriebseinrichtungen;
- Ziffer 6 afür Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung mit energetischer Verwertung eine Darstellung der Energieeffizienz;
- Ziffer 7eine Baubeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen;
- Ziffer 8eine Beschreibung der beim Betrieb der Behandlungsanlage zu erwartenden Abfälle und eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur sonstigen Verwertung und zur Beseitigung der von der Behandlungsanlage erzeugten Abfälle (Abfallwirtschaftskonzept gemäß Paragraph 10, Absatz 3,);
- Ziffer 9eine Beschreibung der zu erwartenden Emissionen der Behandlungsanlage und Angaben über die Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, die Verringerung der Emissionen;
- Ziffer 10eine Beschreibung der Vorkehrungen zur Einhaltung der Behandlungspflichten gemäß den Paragraph 15, Absatz eins bis 4 und Paragraph 16 und gemäß einer Verordnung nach Paragraph 23,