Absatz einsIm Lehrplan (Paragraph 6,) der Polytechnischen Schule sind vorzusehen:
- Litera aals Pflichtgegenstände: Religion, Berufs- und Lebenswelt, Deutsch und Kommunikation, eine lebende Fremdsprache, Angewandte Mathematik, Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie, Bewegung und Sport;
- Litera bals alternative Pflichtgegenstände: die im Hinblick auf die Berufsgrundbildung sowie zur Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung erforderlichen Unterrichtsgegenstände; diese können in Fachbereiche zusammengefasst werden, die Berufsfeldern bzw. weiterführenden Ausbildungen entsprechen.