Absatz eins,Nach jeder Abstimmung verkündet der Vorsitzende
- Ziffer einsdie Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden,
- Ziffer 2den Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals,
- Ziffer 3die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen,
- Ziffer 4die Zahl der für einen Beschlussantrag oder für jeden Wahlkandidaten abgegebenen Stimmen sowie der Gegenstimmen
und stellt den Inhalt des gefassten Beschlusses fest.