Kurztitel

Kapitalmarktgesetz 2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

21.07.2019

Abkürzung

KMG 2019

Index

21/06 Wertpapierrecht

Text

Anlage B

Schema B
SCHEMA FÜR DEN ZUSATZPROSPEKT FÜR VERANLAGUNGEN IN IMMOBILIEN (§ 9)

KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 7 und 22 haften

(Name, Stellung)

KAPITEL 2
Angaben über die angebotene Veranlagung in Immobilien

  1. Ziffer eins
    Rechtsform der Veranlagung, Gesamtvolumen und allfällige Stückelung,
  2. Ziffer 2
    Art der Veranlagungsgemeinschaft (offene oder geschlossene Form),
  3. Ziffer 3
    Art, Anzahl und Lage (In- und Ausland) der vorhandenen Immobilien und Art und Anzahl der zu erwartenden Immobilien,
  4. Ziffer 4
    Grundsätze, nach denen die Anschaffung, Veräußerung und Verwaltung der Immobilien erfolgt,
  5. Ziffer 5
    Vertriebs- und Managementkosten der Veranlagungsgemeinschaft, jeweils nach Höhe und Art der Verrechnung unter Angabe der Leistungen der Verwaltung,
  6. Ziffer 6
    Rechtsbeziehungen der Veranlagungsgemeinschaft zu den in den Vertrieb und in das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingeschalteten Dritten und die von den Dritten verrechneten Kosten und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen,
  7. Ziffer 7
    Methoden der Wertermittlung, die innerhalb jeder Veranlagungsgemeinschaft einheitlich sein müssen,
  8. Ziffer 8
    je Immobilie: Anschaffungskosten, vermietbare Flächen, Errichtungsjahr, Summe der Kosten der durchgeführten Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Summe der Kosten geplanter Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Art der Betriebskostenverrechnung,
  9. Ziffer 9
    bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind, je Immobilie,
  10. Ziffer 10
    nähere Bestimmungen über die Ermittlung des Jahresgewinnes bzw. -überschusses und die Erstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes,
  11. Ziffer 11
    Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresgewinnes bzw. -überschusses,
  12. Ziffer 12
    Darstellung des Kaufpreises der angebotenen Veranlagung samt aller Nebenkosten,
  13. Ziffer 13
    Art und Umfang der grundbücherlichen Sicherung der Veranlagung,
  14. Ziffer 14
    zukünftige Stellung und Rechte des Anlegers bei strukturellen Veränderungen,
  15. Ziffer 15
    Angaben über allfällige Bezugsrechte und deren Preise bzw. deren Preisermittlung für die Anleger im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens und Angaben, in welcher Form die bestehenden Vermögensrechte der Anleger gegenüber neuen Anlegern gesichert sind oder angemessen ausgeglichen werden,
  16. Ziffer 16
    projektierte Rentabilität und Berechnungsmethode der Rentabilität,
  17. Ziffer 17
    Möglichkeiten der Aufgabe der Veranlagung und Ermittlung des Aufgabepreises,
  18. Ziffer 18
    Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall.

KAPITEL 3
Angaben über Dritte, die in den Vertrieb der Veranlagung und das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingebunden sind

  1. Ziffer eins
    Firma und Sitz, Unternehmensgegenstand,
  2. Ziffer 2
    Personen, die mit der Geschäftsleitung und der Aufsicht über die Geschäftsleitung betraut sind,
  3. Ziffer 3
    letzter Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk und etwaiger Geschäftsbericht.

KAPITEL 4
Angaben über den Versicherungsschutz je Immobilie

Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad.

KAPITEL 5

Art und Umfang der laufenden Information der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung

KAPITEL 6
Etwaiger Rechenschaftsbericht des Vorjahres

Schlagworte

Jahresüberschuss, Inland, Vertriebskosten, Instandsetzungsarbeit, Instandhaltungsarbeit, Erhaltungsarbeit

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2019

Gesetzesnummer

20010729

Dokumentnummer

NOR40216545