Absatz einsMit diesem Bundesgesetz werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit für die Websites und mobilen Anwendungen des Bundes festgelegt, damit diese für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.
Web-Zugänglichkeits-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2019,
BG
Paragraph eins,
23.07.2019
WZG
14/01 Verwaltungsorganisation
22.07.2019
20010727
NOR40216383