Absatz eins,Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Als professionelle Kunden gelten die in Absatz 2, genannten Rechtspersönlichkeiten sowie jene Kunden, die gemäß Paragraph 67, auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden.