Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von vier Jahren und folgenden Schwerpunkten als Ausbildungsversuch eingerichtet.
- Ziffer einsVerkehrswegebau,
- Ziffer 2Siedlungswasserbau,
- Ziffer 3Baumaschinenbetrieb.