Sportgerätefachkraft-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 12
01.08.2019
50/04 Berufsausbildung
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Sportartikelfachkraft ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
09.07.2019
20010710
NOR40215816