Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Sportgerätefachkraft ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Sportgerätefachkraft-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
01.08.2019
03.07.2024
50/04 Berufsausbildung
04.07.2024
20010710
NOR40215805