Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen sowie Prüfen von Vorleistungen und Untergründen,
Spengler/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 2
01.08.2019
50/04 Berufsausbildung
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Spengler/Spenglerin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Arbeitsstelle, Schraubverbindung, Bolzenverbindung, Anschluss, Innenentwässerung, Bekleidung, Einbauteil, Schneehaltesystem, Reparaturarbeit, Wartungsarbeit, Dachfläche
09.07.2019
20010709
NOR40215793