Absatz eins,Der Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von vier Jahren und folgenden Schwerpunkten als Ausbildungsversuch eingerichtet:
- Ziffer einsNeubau
- Ziffer 2Sanierung
Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2020
50/04 Berufsausbildung
08.07.2019
20010705
NOR40215714