Absatz eins,(1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsBaugesetze, Baunormen, Leistungsbeschreibungen und einschlägige Richtlinien,
- Ziffer 2Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, sowie Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes,
- Ziffer 3Bau- und Hilfsstoffe,
- Ziffer 4Betontechnologie und Betonprüfung,
- Ziffer 5Werkzeuge, Baumaschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Geräte,
- Ziffer 6Baukonstruktion, Bauphysik und Tragwerkslehre,
- Ziffer 7Messen und Vermessen,
- Ziffer 8Gerüste und Pölzungen,
- Ziffer 9konventionelle Schalungen, Systemschalungen und Sonderschalungen,
- Ziffer 10Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit.