Absatz eins,Der Lehrberuf Hochbau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Hochbau-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2020
30.06.2025
50/04 Berufsausbildung
07.07.2025
20010704
NOR40215699