Instandhalten und Warten von Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten (zB Scooter, E-Scooter, Longboards, Hover-Boards, Segways) und einzelnen Baugruppen (zB Beleuchtungsanlage, Rahmen, Bremsanlagen, Schaltungen usw.) sowie deren Zubehör,
Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 2
01.08.2019
50/04 Berufsausbildung
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Fahrradmechatronik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Arbeitsablauf, Prüfarbeit, Ausbauarbeit, Montagearbeit, Instandsetzungsarbeit, Sicherheitsstandard
08.07.2019
20010702
NOR40215671