Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2019, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 12
05.07.2019
03.07.2024
50/04 Berufsausbildung
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Bauwerkabdichtungstechnik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
04.07.2024
20010700
NOR40215654