Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 4
01.01.2020
50/04 Berufsausbildung
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | ||||||||
1. | Der Lehrbetrieb | |||||||||||
1.1 | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – | ||||||||
1.2 | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben sowie Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |||||||||
1.3 | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | – | |||||||||
2. | Aus- und Weiterbildung | |||||||||||
2.1 | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Baukarriere) | |||||||||||
2.2 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) | |||||||||||
2.3 | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG | |||||||||||
3. | Umweltschutz | |||||||||||
3.1 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz) | |||||||||||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |||||||||||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw. | |||||||||||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw. | |||||||||||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw. | |||||||||||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||||||||||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. | |||||||||||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||||||||||
5. | Sicherheit und Arbeitsergonomie (Gesundheit) | |||||||||||
5.1 | Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften (zB Baukoordinationsgesetz) und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements inkl. der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf Baustellen | |||||||||||
5.2 | Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||||||||||
5.3 | Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) | |||||||||||
5.4 | Kenntnis der im Ausbildungsschwerpunkt notwendigen Baustelleneinrichtungen, des Bauablaufs und der Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Verkehrsvorschriften (wie über Signalanlagen und Funkanlagen) | |||||||||||
5.5 | Kenntnis der berufsspezifischen Unfallrisiken insbesondere beim Umgang mit Baumaschinen | |||||||||||
6. | Kommunikation, Organisation und Baubetriebswirtschaft | |||||||||||
6.1 | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | |||||||||||
6.2 | – | Kenntnis der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) | Kommunizieren mit den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) | |||||||||
6.3 | Durchführen von organisatorischen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme | |||||||||||
6.4 | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | Kenntnis und Anwendung von bauspezifischer Software | ||||||||||
6.5 | Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form) | Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form) | ||||||||||
6.6 | Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM usw. | Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM usw. | ||||||||||
6.7 | Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien | – | – | |||||||||
6.8 | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | Mitwirken bei der Durchführung des Baumanagements sowie Planen des Personaleinsatzes | |||||||||
6.9 | Grundkenntnisse der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes | Kenntnis der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes sowie des Einsatzes von Baugeräten auf der Baustelle | ||||||||||
6.10 | Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft | Kenntnis der Betriebswirtschaft | ||||||||||
6.11 | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | ||||||||||
6.12 | – | Grundkenntnisse der Kalkulation | Kenntnis der Kalkulation | Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes | ||||||||
6.13 | Grundkenntnisse des Qualitätswesens | Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements und Mitwirken bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung | ||||||||||
7. | Grundlagen des Beton- und Tiefbaus | |||||||||||
7.1 | Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie der Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien inklusive deren Lagerung | |||||||||||
7.2 | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Geräte | |||||||||||
7.3 | Kenntnis über Baugesetze und Baunormen sowie einschlägige Richtlinien | |||||||||||
7.4 | – | Grundkenntnisse bautechnischer Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) | Kenntnis von bautechnischen Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) | Lesen und Interpretieren von Leistungsverzeichnissen (LBH, LBVI) | ||||||||
7.5 | – | Grundkenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) | Kenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) | |||||||||
7.6 | Lesen von einfachen Plänen und Skizzen sowie Feststellen des Materialbedarfs | Lesen von Plänen und Skizzen sowie Umsetzen der erfassten Informationen auf der Baustelle | ||||||||||
7.7 | Anfertigen von Handskizzen von Ausführungsdetails einfacher Bauteile | – | ||||||||||
7.8 | – | Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens (CAD) | Rechnergestütztes Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) sowie Datenüberleitung | |||||||||
7.9 | Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Prüfen, Instandhalten, Abtragen) von Gerüsten und Lehrgerüsten aller Art | – | – | |||||||||
7.10 | Mitarbeiten beim Herstellen und Arbeiten auf einfachen Bockgerüsten | Mitarbeiten beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste unter Einhaltung der KJBG-VO | ||||||||||
7.11 | – | – | – | Herstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten | ||||||||
7.12 | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen | ||||||||||
7.13 | Mitarbeiten beim Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen | Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen | – | |||||||||
7.14 | Messen, Abstecken und Anlegen auch mit digitalen Vermessungsgeräten | Messen, Abstecken und Anlegen mit verschiedenen digitalen Vermessungsgeräten | ||||||||||
7.15 | – | Vermessen von einfachem Gelände und Dokumentieren der Vermessungsarbeiten | ||||||||||
7.16 | – | Aufmessen von einfachen Bauteilen sowie Erstellen von einfachen Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) | Aufmessen von Bauteilen sowie Erstellen von Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) | |||||||||
7.17 | Kenntnis des Herstellens, des Sicherns und Pölzens von Baugruben und Künetten | Herstellen von Baugruben und Künetten, inklusive Sichern und Pölzen | – | |||||||||
7.18 | Grundkenntnisse der Betontechnologie | Kenntnis der Betontechnologie | Kenntnis von Sonder- und Spezialbeton | |||||||||
7.19 | Herstellen von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel | Verarbeiten und Nachbehandeln von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel | ||||||||||
7.20 | – | Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton | – | |||||||||
7.21 | – | – | Grundkenntnisse des Unterwasserbetons | Kenntnis des Unterwasserbetons | ||||||||
7.22 | Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton | Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung | Herstellen von Proben für die Betonprüfung | |||||||||
7.23 | Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich | Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich | ||||||||||
7.24 | Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen | Prüfen von Vorleistungen | Selbstständiges Dokumentieren von geprüften Vorleistungen | |||||||||
7.25 | Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle | Kenntnis der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle | ||||||||||
7.26 | Grundkenntnisse der Baustellenlogistik | Kenntnis der Baustellenlogistik (zB der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Subunternehmern) | ||||||||||
8. | Beton- und Tiefbautechnische Arbeiten | |||||||||||
8.1 | Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen | Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen | – | |||||||||
8.2 | Grundkenntnisse des Leitungsbaus | Kenntnis des Leitungsbaus | – | |||||||||
8.3 | – | – | Verlegen von Rohrkanälen, Herstellen von Schächten und Prüfen auf Dichtheit | |||||||||
8.4 | Herstellen von Flachgründungen | – | ||||||||||
8.5 | – | Kenntnis über Tiefgründungen | ||||||||||
8.6 | Grundkenntnisse der Baukonstruktion und Tragwerkslehre sowie der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken | Kenntnis der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken | ||||||||||
8.7 | Herstellen von Schalungen aus verschiedenen Materialien (zB Holz, Metall, Kunststoff) wie konventionelle Schalungen und Systemschalungen | |||||||||||
8.8 | – | Kenntnis der Herstellung von Sonderschalungen wie zB Kletter- oder Gleitschalungen | Herstellen von Sonderschalungen wie zB Kletter- oder Gleitschalungen | |||||||||
8.9 | Schneiden, Biegen und Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen | |||||||||||
8.10 | Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton | |||||||||||
8.11 | Reinigen und Warten von Schalungen | – | ||||||||||
8.12 | – | Herstellen von Sichtbetonschalungen | ||||||||||
8.13 | Einbauen von Fertigteilen | |||||||||||
8.14 | Kenntnis über die Instandhaltung und Sanierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen | Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen | ||||||||||
8.15 | Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen | – | ||||||||||
8.16 | – | Herstellen von Trenn- und Arbeitsfugen | – | |||||||||
8.17 | Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit wie Horizontal- und Vertikalabdichtung sowie Herstellen von tagwasser- und druckwasserdichten Durchführungen | |||||||||||
8.18 | Grundkenntnisse über die Herstellung von Spannbeton | Kenntnis über die Herstellung von Spannbeton | – | |||||||||
8.19 | – | – | Verlegen von Spanngliedern unter Beachtung des Korrosionsschutzes | |||||||||
8.20 | – | – | Herstellen von Spannbetonbauteilen, Vorspannen und Verpressen von Spanngliedern | |||||||||
8.21 | – | Grundkenntnisse der Wasserhaltung und -ableitung | Kenntnis der Wasserhaltung und -ableitung | Ausführen von offener Wasserhaltung und deren Ableitung | ||||||||
8.22 | – | – | Einfaches Verlegen von Beton- und Natursteinplatten und keramischem Material | |||||||||
8.23 | Grundkenntnisse der Verputzarbeiten | Kenntnis der Verputzarbeiten | – | |||||||||
8.24 | – | Kenntnis des Sanierens von Beton, Asphalt und Leitungen | ||||||||||
8.25 | – | – | Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen | |||||||||
8.26 | – | – | Grundkenntnisse über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern | |||||||||
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | ||
1. | – | – | – | Herstellen von Baugruben und Künetten mit Künettenverbau | ||
2. | – | Grundkenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus | Kenntnis der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus | |||
3. | – | – | Aufbauen, Umsetzen und Abbauen von Rüstungen im konstruktiven Betonbau auch unter Einsatz von Schalwagen | |||
4. | – | – | Grundkenntnisse von Baumethoden im Spezial-Tiefbau | |||
5. | – | – | Grundkenntnisse des Bauens im Wasser | Kenntnis des Bauens im Wasser | ||
6. | Grundkenntnisse des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen) | Kenntnisse des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen) | Mitarbeiten bei Arbeiten im konstruktiven Wasserbau (zB Bachverbauung) | |||
7. | – | Grundkenntnisse über den Brückenbau | Kenntnis über den Brückenbau (wie Brückentragwerk, Brückenwiderlager und Schleppplatten usw.) | |||
8. | – | – | Grundkenntnisse über Brückenabdichtungen | |||
9. | – | Grundkenntnisse über Brückenübergangskonstruktionen | Kenntnis über Brückenübergangskonstruktionen | Versetzen von Brückenübergangskonstruktionen | ||
10. | – | – | Hinterfüllen von Bauwerken (zB Brückenwiderlager) | |||
11. | – | – | – | Kenntnis der Herstellung von Schleppplatten | ||
12. | Grundkenntnisse des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände | Kenntnis des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände | – | |||
13. | Herstellen von Schüttungen | Mitarbeiten beim Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen | ||||
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | – | Montieren sowie Versetzen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (zB Fassadenelemente, Verblendungen) | ||
2. | Herstellen von Anschlussmauerwerk und von Verbindungen | – | ||
3. | – | Verlegen von Fertigteildecken und vorgefertigten Stahlbetonbauteilen | ||
4. | Herstellen von einfachen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften | Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften | ||
5. | Herstellen von Über- und Unterzügen, auch in Fertigteilbauweise (zB Sturzausbildung) | |||
6. | Herstellen von Estrichen mit erforderlichen Aufbauten | – | ||
7. | – | Kenntnisse über den Bau von Rauchfängen, Abgasfängen und Lüftungen | – | |
8. | – | – | Aufreißen und Herstellen von Treppen | |
9. | Aufstellen von Leichtbauwänden | – | ||
10. | – | Durchführen von Trockenbauarbeiten wie Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Montagewänden, Vorsatzschalen und Montagedecken | – | |
11. | Grundkenntnisse der Bauphysik sowie Kenntnis der Wärme-, Schall- und Brandschutztechnik | Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz (zB Perimeterdämmung) | ||
12. | – | Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen | ||
13. | – | Verputzen von Innen- und Außenflächen unter Verwendung von verschiedenen Putzträgern und Dämmsystemen | ||
14. | – | Grundkenntnisse der Durchbruch- und Abbrucharbeiten | Kenntnis der Durchbruch- und Abbrucharbeiten und Auswechseln und Abtragen von nichttragenden und tragenden Bauteilen | |
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08.07.2019
20010699
NOR40215630