Kurztitel

Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsprofil

Paragraph 3,

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin – Schwerpunkt Konstruktiver Betonbau:

  1. Litera a
    Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
  2. Litera b
    Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
  3. Litera c
    Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen und Dokumentieren von Vorleistungen,
  4. Litera d
    Herstellen, Adaptieren, Instandhalten und Sanieren von Bauteilen, Bauwerksteilen und Bauwerken aus Beton, Stahl- und Spannbeton sowie weiteren Baustoffen,
  5. Litera e
    Ausführen von offenen Wasserhaltungsmaßnahmen,
  6. Litera f
    Herstellen und Instandhalten von Schalungen (zB konventionelle Schalungen, Systemschalungen, Sichtbetonschalungen) aus verschiedenen Materialien (zB Holz, Metall, Kunststoff) für Bauteile aus Beton und Stahlbeton,
  7. Litera g
    Herstellen von Baugruben und Künetten mit Künettenverbau, Flachgründungen sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
  8. Litera h
    Herstellen von Proben für die Betonprüfung,
  9. Litera i
    Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten,
  10. Litera j
    Aufbauen, Umsetzen und Abbauen von Rüstungen im konstruktiven Betonbau auch unter Einsatz von Schalwagen,
  11. Litera k
    Versetzen von Brückenübergangskonstruktionen und Hinterfüllen von Bauwerken (zB Brückenwiderlager),
  12. Litera l
    Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen,
  13. Litera m
    Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin – Schwerpunkt Stahlbetonhochbau:

  1. Litera a
    Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
  2. Litera b
    Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
  3. Litera c
    Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen und Dokumentieren von Vorleistungen,
  4. Litera d
    Herstellen, Adaptieren, Instandhalten und Sanieren von Bauteilen, Bauwerksteilen und Bauwerken aus Beton, Stahl- und Spannbeton sowie weiteren Baustoffen,
  5. Litera e
    Ausführen von offenen Wasserhaltungsmaßnahmen,
  6. Litera f
    Herstellen und Instandhalten von Schalungen (zB konventionelle Schalungen, Systemschalungen, Sichtbetonschalungen) aus verschiedenen Materialien (zB Holz, Metall, Kunststoff) für Bauteile aus Beton und Stahlbeton,
  7. Litera g
    Herstellen von Baugruben und Künetten und Flachgründungen sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
  8. Litera h
    Montieren und Versetzen von Bauteilen,
  9. Litera i
    Herstellen von Anschlussmauerwerk und von Verbindungen,
  10. Litera j
    Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen, sowie Herstellung von Über- und Unterzügen, Estrichen und Treppen,
  11. Litera k
    Herstellen von Proben für die Betonprüfung,
  12. Litera l
    Aufstellen von Leichtbauwänden und Durchführen von Trockenbauarbeiten,
  13. Litera m
    Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz und Verputzen von Innen- und Außenflächen,
  14. Litera n
    Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen,
  15. Litera o
    Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Schlagworte

Lohneinsatz, Geräteeinsatz, Stahlbeton, Betonbauteil, Überzug, Wärmeschutz, Schallschutz, Innenfläche

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20010699

Dokumentnummer

NOR40215629