Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Backtechnologie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Backtechnologie-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
01.08.2019
30.06.2025
50/04 Berufsausbildung
07.07.2025
20010698
NOR40215614