Absatz eins,Für das künstliche Auslösen von Lawinen von Hubschraubern aus dürfen nur Hubschrauber eingesetzt werden, die
- Ziffer einseine ausreichende Bewegungsfreiheit und ein sicheres Hantieren mit den Sprengladungen gewährleisten und
- Ziffer 2mit einem funktionierenden künstlichen Horizont ausgestattet sind.