Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 4
01.07.2019
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Für die Einziehung von Abgaben gemäß Paragraph 2, Absatz eins, ist das SEPA-Lastschriftmandat im elektronischen Weg über FinanzOnline zu erteilen oder unter Verwendung eines von der Finanzverwaltung auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellten Formulars unterschrieben im Original an die auf dem Formular genannte Adresse zu übermitteln.
02.07.2019
20010693
NOR40215531