Absatz eins,Die Bundesanstalt hat den Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum und den Immobilienpreisindex spätestens 90 Kalendertage nach Ablauf des Quartals, auf den sich der Index bezieht, kostenlos auf zwei Kommastellen genau der Öffentlichkeit im Internet in folgender Form zugänglich zu machen:
- Ziffer einsJahresdurchschnitte auf Indexbasis 2010;
- Ziffer 2Quartalsweise Indizes auf Indexbasis 2010.