Absatz eins,Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- Ziffer einsder Vorsitzende,
- Ziffer 2je ein Vertreter der im Nationalrat vertretenen Parteien,
- Ziffer 3je ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen,
- Ziffer 4zwei Vertreter der Bundesländer,
- Ziffer 5ein Vertreter des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger,
- Ziffer 6je drei Vertreter der Dienstgeber- und Dienstnehmerorganisationen,
- Ziffer 7acht Vertreter/Vertreterinnen der organisierten Menschen mit Behinderung, der organisierten Selbstvertreter und der organisierten Kriegsopfer,
- Ziffer 8der Behindertenanwalt (Paragraph 13 b,),
- Ziffer 9ein Vertreter des Österreichischen Seniorenrates,
- Ziffer 10der/die Vorsitzende des Monitoringausschusses (§13).