Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Prozesstechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
Prozesstechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 138 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
01.06.2019
50/04 Berufsausbildung
31.05.2019
20010657
NOR40214867