Absatz eins,(1) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Küchenmanagement und Warenwirtschaft, Kochtechniken und Menügestaltung sowie Wirtschaftliche Kompetenz und hat schriftlich zu erfolgen.
Koch/Köchin-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 5
01.06.2020
50/04 Berufsausbildung
31.05.2019
20010656
NOR40214857