Absatz eins,Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt. Die Landesvertragslehrperson in der Induktionsphase ist durch eine Mentorin oder einen Mentor zu begleiten.
Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1966, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2019,
BG
Paragraph 5
01.09.2019
23.12.2020
LVG
64/03 Landeslehrer
hat Die Verlängerung des Dienstverhältnisses über die Dauer der Induktionsphase hinaus ist nur bei Vorliegen einer Mitteilung im Sinne der Ziffer eins, oder 2 wirksam.
19.01.2021
10008213
NOR40214444