(2)Absatz 2,Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften an Privatkunden ist nur zulässig, wenn alle folgenden, gemäß § 90 Abs. 3 Z 15 in Verbindung mit Abs. 8 WAG 2018 festgelegten Bedingungen erfüllt sind:Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften an Privatkunden ist nur zulässig, wenn alle folgenden, gemäß Paragraph 90, Absatz 3, Ziffer 15, in Verbindung mit Absatz 8, WAG 2018 festgelegten Bedingungen erfüllt sind:
Der Anbieter gewährleistet, dass er vom Privatkunden einen Ersteinschuss (Initial Margin) in folgender Höhe bezogen auf den Nominalwert des finanziellen Differenzgeschäftes verlangt:
der Basiswert ist ein Währungspaar aus zwei der folgenden Währungen: US-Dollar, Euro, japanischer Yen, Pfund Sterling, kanadischer Dollar oder Schweizer Franken
3,33%
der Basiswert ist einer der folgenden Aktienindizes: Financial Times Stock Exchange 100 (FTSE 100), Cotation Assistée en Continu 40 (CAC 40), Deutsche Börse AG Deutscher Aktienindex 30 (DAX 30), Dow Jones Industrial Average (DJIA), Standard & Poors 500 (S&P 500), NASDAQ Composite Index (NASDAQ), NASDAQ 100 Index (NASDAQ 100), Nikkei Index (Nikkei 225), Standard & Poors / Australian Securities Exchange 200 (ASX 200) oder EURO STOXX 50 Index (EURO STOXX 50)
5%
der Basiswert ist ein Währungspaar, das aus mindestens einer Währung besteht, die nicht unter lit. a angeführt istder Basiswert ist ein Währungspaar, das aus mindestens einer Währung besteht, die nicht unter Litera a, angeführt ist
5%
der Basiswert ist ein Aktienindex, der nicht unter lit. b fällt, oder ein Rohstoff, der nicht unter lit. c fälltder Basiswert ist ein Aktienindex, der nicht unter Litera b, fällt, oder ein Rohstoff, der nicht unter Litera c, fällt
10%
der Basiswert ist eine Aktie
20%
der Basiswert fällt nicht unter lit. a bis f oder hder Basiswert fällt nicht unter Litera a bis f oder h
20%
der Basiswert ist eine virtuelle Währung
50%;
der Anbieter gewährleistet, dass er eines oder mehrere offene finanzielle Differenzgeschäfte des Privatkunden zu den günstigsten Bedingungen für den Kunden gemäß den §§ 47 und 62 WAG 2018 schließt, wenn die Summe der Gelder auf dem CFD-Handelskonto und die unrealisierten Nettogewinne aller offenen finanziellen Differenzgeschäfte, die in Verbindung mit diesem CFD-Handelskonto stehen, unter die Hälfte des Gesamtbetrages der Ersteinschüsse fällt, die für alle dieser offenen finanziellen Differenzgeschäfte vorgesehen sind (Margin-Glattstellungsschutz);der Anbieter gewährleistet, dass er eines oder mehrere offene finanzielle Differenzgeschäfte des Privatkunden zu den günstigsten Bedingungen für den Kunden gemäß den Paragraphen 47 und 62 WAG 2018 schließt, wenn die Summe der Gelder auf dem CFD-Handelskonto und die unrealisierten Nettogewinne aller offenen finanziellen Differenzgeschäfte, die in Verbindung mit diesem CFD-Handelskonto stehen, unter die Hälfte des Gesamtbetrages der Ersteinschüsse fällt, die für alle dieser offenen finanziellen Differenzgeschäfte vorgesehen sind (Margin-Glattstellungsschutz);
der Anbieter gewährleistet, dass die Gesamthaftung eines Privatkunden für alle finanziellen Differenzgeschäfte in Verbindung mit demselben CFD-Handelskonto in Höhe des Kontostandes auf diesem CFD-Handelskonto begrenzt ist (Negativsaldoschutz);
der Anbieter gewährt dem Privatkunden weder direkt noch indirekt eine Zahlung oder einen anderen monetären Vorteil oder nicht monetären Vorteil in Bezug auf die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines finanziellen Differenzgeschäftes (Kundenanreiz-Programme); nicht zu den vorgenannten Vorteilen zählen
die realisierten Gewinne des Privatkunden auf sämtliche bereitgestellte finanzielle Differenzgeschäfte und
die Bereitstellung von Informations- und Rechercheinstrumenten, sofern sich diese auf finanzielle Differenzgeschäfte beziehen;
der Anbieter übermittelt dem Privatkunden weder direkt noch indirekt eine Mitteilung zur Vermarktung, zum Vertrieb oder zum Verkauf eines finanziellen Differenzgeschäftes und veröffentlicht auch keine derartigen Informationen in einer für einen Privatkunden zugänglichen Weise, es sei denn die Mitteilung oder Information enthält eine Risikowarnung gemäß Anlage 1.