Absatz eins,Als Voraussetzung für die Aufnahme in ein Bachelorstudium der Musiktherapie oder einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang der Musiktherapie gemäß Paragraph 9, Absatz eins, MuthG ist festzulegen, dass
- Ziffer einsdie erforderliche gesundheitliche (physische und psychische) und persönliche Eignung sowie Vertrauenswürdigkeit,
- Ziffer 2die musikalische Eignung und
- Ziffer 3die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von zumindest 16 Stunden
nachzuweisen sind.