Absatz einsWahlvorschläge müssen spätestens vier Wochen vor dem Wahltag schriftlich bei der Wahlkommission eingebracht werden. Sie müssen von 20 Wahlberechtigten unterschrieben sein, wobei ein Wahlberechtiger jeweils nur einen Wahlvorschlag unterstützen darf. Die Wahlvorschläge haben mindestens so viele Wahlwerber zu nennen, wie Mandate zu vergeben sind.