Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2018

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 2019,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9

Inkrafttretensdatum

01.02.2020

Außerkrafttretensdatum

31.01.2020

Abkürzung

BVergG 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte

Tritt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austrittes des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Artikel 50, Absatz 2, EUV erfolgt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 2019,, Artikel 3,).

Der Austritt am 1.2.2020 erfolgte mit einem Abkommen, daher tritt diese Fassung nicht in Kraft.

Text

Anhang römisch neun

Liste der einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen*

Die einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen sind:

__________________

*) Für die Zwecke der Paragraphen 81, Absatz eins und 252 Absatz eins, gelten als „Berufs- oder Handelsregister“ die in diesem Anhang aufgeführten Register sowie für den Fall, dass auf innerstaatlicher Ebene Änderungen vorgenommen werden, die an ihre Stelle tretenden Register.

Schlagworte

Berufsregister, Bauauftrag, Lieferauftrag

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2020

Gesetzesnummer

20010295

Dokumentnummer

NOR40213869