Gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (Russische F)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2019,
Vertrag – Russische F
Artikel eins,
01.06.2019
49/12 Zivilschutz
Dieses Abkommen regelt die Modalitäten der freiwilligen Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen auf dem Hoheitsgebiet der Staaten der beiden Vertragsparteien und die Bedingungen der Zusammenarbeit bei deren Prävention.
09.04.2019
20010618
NOR40213852