Kurztitel
Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 320/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 88/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 88 aus 2019,
Beachte
Tritt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV erfolgt (vgl. § 16 Abs. 16).Tritt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Artikel 50, Absatz 2, EUV erfolgt vergleiche Paragraph 16, Absatz 16,).
Der Austritt am 1.2.2020 erfolgte mit einem Abkommen, daher tritt diese Fassung nicht in Kraft.
Anmerkung
Die Novellen BGBl. II Nr. 227/2019 und BGBl. II Nr. 237/2020 wurden berücksichtigt.Die Novellen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 227 aus 2019, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2020, wurden berücksichtigt.