Kollisionsrechtliche Beurteilung von im Vereinigten Königreich registrierten Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Österreich A
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2019,
BG
Artikel 16
26.03.2019
21/07 Sonstiges Handels- und Wertpapierrecht
Erfolgt der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen gemäß Artikel 50, Absatz 2, EUV, so hat der Bundeskanzler den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
26.03.2019
20010611
NOR40213700