Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2019,
Vertrag – Kroatien
Paragraph 0
01.04.2019
24.07.2018
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 31/2019
Deutsch, Englisch, Kroatisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 24. September 2018 bzw. 15. Februar 2019 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. April 2019 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kroatien (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen:
19.03.2019
20010600
NOR40213611