Absatz eins,Ein klassifizierter Vertrag enthält Bestimmungen über die Sicherheitsanforderungen und Klassifizierungsstufe der herauszugebenden Information. Eine Kopie der Bestimmungen wird an die zuständige Behörde der Partei weitergeleitet.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2019,
Vertrag – Kroatien
Artikel 6
01.04.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
19.03.2019
20010600
NOR40213600