Absatz eins,Im Rahmen dieses Abkommens anerkennt jede Partei die von der anderen Parteiausgestellten Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2019,
Vertrag – Kroatien
Artikel 5
01.04.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
19.03.2019
20010600
NOR40213599