Integrationsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2019,
BG
Paragraph 28
01.02.2020
31.01.2020
IntG
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Tritt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Artikel 50, Absatz 2, EUV erfolgt vergleiche Paragraph 27, Absatz 6,).
Der Austritt am 1.2.2020 erfolgte mit einem Abkommen, daher tritt diese Fassung nicht in Kraft.
Die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2019, wurde berücksichtigt.
31.07.2020
20009891
NOR40213492