Absatz eins,Der Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben.
Arbeitsruhegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2019,
BG
Paragraph 7 a
22.03.2019
ARG
60/02 Arbeitnehmerschutz
07.09.2022
10008541
NOR40213425