Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 5
01.02.2019
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 8,40 heranzuziehen.
04.03.2019
20010593
NOR40213414