Kurztitel

Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilit. Bedrohungen aus der Luft – DV (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2019,

Typ

Vertrag – Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4,

Inkrafttretensdatum

01.02.2019

Index

19/10 Friedenssicherung

Text

Anhang 4

Einstufungen und Symbolik

1. Einstufungen

Für nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft gelten die folgenden Einstufungen:

  1. eins Punkt eins
    Verlust des Funkkontakts („COMLOSS“)
    In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge, die
    1. Litera a
      den Funkkontakt nicht aufrecht halten oder verloren haben,
    2. Litera b
      den Transponder-Code 7600 senden oder
    3. Litera c
      von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
  2. eins Punkt 2
    Verdacht auf RENEGADE („SUSPECTED RENEGADE“)

In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge, die

  1. Litera a
    zwei oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen,
    • Strichaufzählung
      weichen erheblich vom zugewiesenen Flugweg ab;
    • Strichaufzählung
      folgen nicht den letzten Anweisungen der Flugsicherung, insbesondere den Flugverkehrsfreigaben;
    • Strichaufzählung
      erhalten unerklärlicherweise den Funkkontakt nicht aufrecht oder haben unerklärlicherweise den Funkkontakt verloren;
    • Strichaufzählung
      betreiben den Transponder nicht gemäß Anweisung; oder
  2. Litera b
    von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
  1. eins Punkt 3
    Wahrscheinlicher RENEGADE („PROBABLE RENEGADE“)

In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge,

  1. Litera a
    bei denen der Verdacht auf RENEGADE gemäß Ziffer 1.2 besteht und die sich weiterhin der Anweisung der Kontrollstelle widersetzen, auf den zugewiesenen Flugweg zurückzukehren, und / oder sich Maßnahmen zur Intervention gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens widersetzen; oder
  2. Litera b
    die von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
  1. eins Punkt 4
    Bestätigter RENEGADE („CONFIRMED RENEGADE“)

In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge,

  1. Litera a
    bei denen es nach allen verfügbaren Informationen sehr wahrscheinlich ist, dass sie für einen Terrorangriff verwendet werden sollen; oder
  2. Litera b
    die von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.

2. Symbolik

Für die in Ziffer 1 bestimmten Einstufungen findet folgende Symbolik Anwendung:

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2019

Gesetzesnummer

20010577

Dokumentnummer

NOR40213139