Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2019,
Vertrag – Kosovo
Paragraph 0
28.12.2018
08.06.2018
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 2/2019 (NR: GP XXVI RV 258 AB 325 S. 43. BR: AB 10052 S. 885.)
Albanisch, Deutsch, Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. August bzw. 28. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 28. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Republik Kosovo,
von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,
in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, ohne dadurch Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung zu schaffen (einschließlich missbräuchlicher Gestaltungen, mit denen die Entlastungen dieses Abkommens mittelbar Personen verschafft werden sollen, die in Drittstaaten ansässig sind)
haben Folgendes vereinbart:
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Steuerumgehung, Nichtbesteuerung
08.02.2019
20010574
NOR40213094