Arzneimittel, die zur ausschließlichen Anwendung an Tieren bestimmt sind,
Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
05.02.2019
28.01.2025
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Arzneimittel, die Borsäure, deren Ester, Salze oder Komplexe enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, es handelt sich um
31.01.2025
20010572
NOR40213037